Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,
wie sie sicher bereits aus den Medien erfahren haben, wird es ab 19. April 2021 eine Testpflicht für alle Schüler*innen und Lehrkräfte geben. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft werden zu zwei Covid-19-Selbsttests pro Woche verpflichtet. Die Informationsschreiben des Ministeriums befinden sich im Anhang.
Seitens der Schulleitung begrüßen wir diese Entscheidung des Ministeriums ausdrücklich.
Ihr Kind ist an einem Schultag einerseits im Kontakt mit den Klassenkameraden, andererseits in den Pausen und auf dem Heimweg auch mit weiteren Personen. Mit der Verpflichtung zum Testen können wir einen deutlich verbesserten Schutz für alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft gewährleisten. Wir leisten mit den verpflichtenden Testungen einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung.
Die vorgesehenen Testungen sollen als Selbsttest im Klassenverband durchgeführt werden. In einer Übergangsphase werden wir von medizinisch geschultem Personal unterstützt. Der Betriebsanleitung lässt sich entnehmen, dass mit diesen Tests ein Abstrich im vorderen Nasenbereich verbunden ist.
Es bleibt vorerst beim Wechselunterricht. Dies bedeutet, dass in der Woche vom 19. bis 23. April die Gruppe A Präsenzunterricht hat. In der Folgewoche ist dann die Gruppe B im Präsenzunterricht.
Die Schulleitung